Säule 3a Maximalbetrag 2026 und 2027: CHF 7’258 und 7’373

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Alle Beträge auf dieser Seite stammen aus den offiziellen Quellen des Bundes (BSV, EFD) und sind mit Datum versehen. Einige Links auf dieser Seite sind Partnerlinks, die diese Website finanzieren. Sie haben keinen Einfluss auf die Zahlen oder die Reihenfolge. Information, keine Beratung. Zum Haftungsausschluss.

Für 2026 gelten zwei Zahlen, nicht eine: CHF 7’258, wenn du in einer Pensionskasse versichert bist, und CHF 36’288, wenn nicht. Ab 1. Januar 2027 steigen sie auf CHF 7’373 und CHF 36’864. Welche für dich gilt, hängt an einer einzigen Frage. Und die zweite Zahl ist eine Obergrenze, keine Erlaubnis: die meisten, die sie sehen, dürfen deutlich weniger einzahlen.


2026, mit Pensionskasse
CHF 7’258
unverändert gegenüber 2025
2026, ohne Pensionskasse
CHF 36’288
oder 20% des Erwerbseinkommens, je nachdem was tiefer ist
Frist
31. Dezember
Valutadatum, nicht Überweisungsdatum
Maximalbetrag 2027
CHF 7’373
mit Pensionskasse, ohne CHF 36’864

Beträge 2026: Bundesamt für Sozialversicherungen und Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 17. November 2025. Beträge 2027: Mitteilungen des Bundesrats vom 2. und 5. Oktober 2026. Geprüft am 12. Oktober 2026.

Der Maximalbetrag 2026 und 2027 auf einen Blick

Die Säule 3a kennt einen «kleinen» und einen «grossen» Beitrag. Der Unterschied ist keine Frage des Einkommens, sondern der beruflichen Vorsorge.

Deine Situation Maximalbetrag 2026 Maximalbetrag 2027 Wovon er abhängt
Angestellt, in einer Pensionskasse versichert CHF 7’258 CHF 7’373 Fixbetrag. Dein Lohn spielt keine Rolle
Selbstständig ohne Pensionskasse 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’864 Der tiefere der beiden Werte gilt
Angestellt, aber Jahreslohn unter der BVG-Eintrittsschwelle (2026: CHF 22’680, 2027: CHF 23’040) 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’864 Unter der BVG-Eintrittsschwelle gibt es keine obligatorische Pensionskasse
Kein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen CHF 0 CHF 0 Ohne Erwerbseinkommen keine Einzahlung, auch nicht mit Vermögen

Die eine Frage, die entscheidet: zahlt dein Arbeitgeber für dich in eine Pensionskasse ein? Wenn ja, gilt CHF 7’258 für 2026 und CHF 7’373 für 2027, egal ob du 60’000 oder 300’000 Franken verdienst. Wenn nein, rechnest du mit 20 Prozent.

Ohne Pensionskasse: warum CHF 36’288 fast nie die richtige Zahl ist

CHF 36’288 ist die Obergrenze, nicht dein Betrag. Massgebend sind 20 Prozent deines Erwerbseinkommens, und die Obergrenze greift erst ab einem Einkommen von CHF 181’440. Darunter zählen die 20 Prozent. Ab 2027 liegt die Obergrenze bei CHF 36’864 und greift ab einem Einkommen von CHF 184’320.

Als Erwerbseinkommen gilt bei Angestellten der Bruttolohn nach Abzug der AHV-, IV-, EO- und ALV-Beiträge. Bei Selbstständigen der Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung nach Abzug der AHV-, IV- und EO-Beiträge und nach steuerlichen Berichtigungen.

Erwerbseinkommen ohne Pensionskasse 20 Prozent davon Was du 2026 einzahlen darfst
CHF 60’000 CHF 12’000 CHF 12’000
CHF 120’000 CHF 24’000 CHF 24’000
CHF 181’440 CHF 36’288 CHF 36’288
CHF 250’000 CHF 50’000 CHF 36’288, die Obergrenze greift (2027: CHF 36’864)

Zu viel einbezahlt ist kein kleiner Fehler. Der Betrag über der Limite ist nicht abzugsfähig und muss von der Vorsorgestiftung zurückerstattet werden, was Aufwand und im schlechten Fall eine korrigierte Steuerveranlagung bedeutet. Wenn dein Einkommen schwankt, rechne die 20 Prozent lieber im Dezember mit den echten Zahlen als im Januar mit einer Schätzung.

Woher die Zahlen kommen

Die 7’258 sind nicht willkürlich. Sie hängen an der AHV, in drei Schritten:

Die Herleitung. Die maximale AHV-Altersrente beträgt 2026 CHF 30’240 im Jahr. Der obere BVG-Grenzbetrag ist das Dreifache davon, also CHF 90’720. Wer in einer Pensionskasse ist, darf 8 Prozent dieses Betrags in die Säule 3a einzahlen, das sind CHF 7’257.60, steuerlich aufgerundet auf CHF 7’258. Wer keine hat, darf 40 Prozent, also CHF 36’288. Für 2027 steigt die maximale AHV-Rente auf CHF 30’720 im Jahr und der obere BVG-Grenzbetrag auf CHF 92’160. Mit denselben Prozentsätzen ergibt das CHF 7’372.80, aufgerundet CHF 7’373, und CHF 36’864.

Weil die AHV-Renten in der Regel alle zwei Jahre an die Teuerung angepasst werden, bewegt sich der 3a-Maximalbetrag im gleichen Takt. 2025 und 2026 tragen denselben Betrag, weil die Anpassung auf 2025 fiel. Die nächste gilt ab 1. Januar 2027: Die Renten steigen um rund 1,59 Prozent, und der 3a-Maximalbetrag steigt mit.

Die Frist: 31. Dezember, und zwar mit Valutadatum

Damit die Einzahlung im Steuerjahr 2026 abzugsfähig ist, muss das Geld bis zum 31. Dezember 2026 auf dem 3a-Konto verbucht sein. Massgebend ist das Valutadatum, nicht das Datum, an dem du die Überweisung ausgelöst hast. Eine Zahlung, die am 30. Dezember rausgeht und am 2. Januar ankommt, zählt fürs Folgejahr.

  1. Früh im Jahr einzahlen, nicht spät. Der Steuerabzug ist derselbe, aber das Geld arbeitet elf Monate länger. Über eine Anlagekarriere macht das einen vierstelligen Unterschied.
  2. Oder als Dauerauftrag. CHF 604.80 pro Monat ergeben CHF 7’257.60 im Jahr, also den vollen Betrag bis auf 40 Rappen. Für 2027 sind es CHF 614.40 pro Monat, also CHF 7’372.80 im Jahr.
  3. Im Dezember die Banklaufzeiten beachten. Viele Vorsorgestiftungen setzen intern eine Frist um den 20. Dezember, damit die Buchung sicher im alten Jahr liegt.
  4. Beleg aufbewahren. Die Vorsorgestiftung schickt dir im Januar eine Bescheinigung. Ohne sie gibt es keinen Abzug in der Steuererklärung.

Verheiratet? Dann gilt der Betrag zweimal

Der Maximalbetrag ist an die Person gebunden, nicht an den Haushalt. Wenn beide Partner ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben, darf jeder seinen eigenen Maximalbetrag auf sein eigenes 3a-Konto einzahlen. Bei zwei Angestellten mit Pensionskasse sind das 2026 zusammen CHF 14’516 und 2027 CHF 14’746.

Was nicht geht: den Betrag des Partners auf dein Konto einzahlen, oder ein gemeinsames 3a-Konto führen. Beides existiert nicht. Wer kein Erwerbseinkommen hat, kann nicht einzahlen, auch nicht über den verdienenden Partner.

Neu ab 2026: verpasste Jahre nachzahlen

Bis 2024 war eine verpasste 3a-Einzahlung endgültig verloren. Seit 2026 kannst du Beitragslücken nachträglich schliessen, und zwar rückwirkend für Jahre ab 2025.

Die Bedingungen sind eng. Der ordentliche Beitrag für das laufende Jahr muss vollständig einbezahlt sein, bevor eine Nachzahlung möglich ist. Im Jahr der Lücke musst du ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen gehabt haben. Die Nachzahlung pro Lückenjahr ist auf den «kleinen» Beitrag jenes Jahres begrenzt, also CHF 7’258 für 2025 und 2026 und CHF 7’373 für 2027, und das gilt auch für Selbstständige ohne Pensionskasse. Eine Lücke lässt sich nur einmal und nur ganz schliessen: wer nur einen Teil nachzahlt, verliert den Rest.

Praktisch heisst das: eine Lücke aus 2025 kannst du bis 2035 füllen. Es besteht kein Grund zur Eile, aber es besteht ein Grund, sie nicht zu vergessen.

Maximalbetrag der Säule 3a seit 2019

Jahr Mit Pensionskasse (Stand 12.10.2026) Ohne Pensionskasse (Stand 12.10.2026)
2027 CHF 7’373 CHF 36’864
2026 CHF 7’258 CHF 36’288
2025 CHF 7’258 CHF 36’288
2024 CHF 7’056 CHF 35’280
2023 CHF 7’056 CHF 35’280
2022 CHF 6’883 CHF 34’416
2021 CHF 6’883 CHF 34’416
2020 CHF 6’826 CHF 34’128
2019 CHF 6’826 CHF 34’128

Das Muster ist gut sichtbar: der Betrag bleibt zwei Jahre stehen und steigt dann.

Was der Maximalbetrag an Steuern spart

Die Einzahlung wird vollständig vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Wie viel das wert ist, hängt an deinem Grenzsteuersatz, also am Satz auf dem letzten verdienten Franken. Der liegt in der Schweiz je nach Kanton, Gemeinde und Einkommen grob zwischen 20 und 40 Prozent.

Bei CHF 7’258 heisst das rund CHF 1’450 bis CHF 2’900 weniger Steuern im Jahr. Die genaue Zahl für deinen Wohnort rechnest du im Steuerrechner aus, indem du dein Einkommen einmal mit und einmal ohne den Abzug eingibst. Mehr zum Zusammenspiel der Abzüge steht im Leitfaden Steuern in der Schweiz.

Was gilt 2027?

Ab 1. Januar 2027 beträgt der Maximalbetrag CHF 7’373 mit Pensionskasse und 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’864, ohne Pensionskasse. Der Bundesrat hat die Beträge am 2. Oktober 2026 zusammen mit der AHV-Rentenerhöhung von rund 1,59 Prozent festgelegt und am 5. Oktober als Höchstabzüge für das Steuerjahr 2027 bestätigt. Das war deutlich früher als Mitte November, womit diese Seite gerechnet hatte, weil die Mitteilung für 2026 vom 17. November 2025 datiert.

Was du 2026 einzahlst, zählt noch für die Beträge 2026: CHF 7’258 beziehungsweise 20 Prozent bis CHF 36’288, verbucht bis 31. Dezember 2026. Wenn du per Dauerauftrag einzahlst, erhöhe ihn im Januar.

Eingezahlt ist nur die halbe Entscheidung

Der Maximalbetrag sagt, wie viel du einzahlen darfst. Er sagt nichts darüber, was mit dem Geld danach passiert, und genau dort entsteht der grössere Unterschied. Ein 3a-Konto verzinst sich derzeit deutlich unter einem Prozent. Eine Wertschriftenlösung investiert denselben Betrag.

Über zwanzig oder dreissig Jahre trennt die beiden ein sechsstelliger Betrag. Was das in deinem Fall bedeutet, rechnest du im Säule 3a Rechner aus. Welcher Anbieter wie viel kostet, steht im Säule 3a Vergleich, wo jede Gebühr aus der Preisliste des Anbieters stammt und datiert ist.

Häufige Fragen zum Maximalbetrag der Säule 3a

Wie hoch ist der Säule 3a Maximalbetrag 2026?

CHF 7’258 für Erwerbstätige mit Pensionskasse und 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288, für Erwerbstätige ohne Pensionskasse. Beide Beträge sind gegenüber 2025 unverändert.

Warum gelten zwei verschiedene Maximalbeträge?

Weil die Säule 3a die Lücke füllen soll, die die berufliche Vorsorge offen lässt. Wer keine Pensionskasse hat, hat eine grössere Lücke und darf entsprechend mehr einzahlen.

Ich verdiene wenig und habe keine Pensionskasse. Darf ich CHF 36’288 einzahlen?

Nein. Massgebend sind 20 Prozent deines Erwerbseinkommens. CHF 36’288 ist nur die Obergrenze und wird erst ab einem Einkommen von CHF 181’440 erreicht.

Bis wann muss die Einzahlung 2026 erfolgen?

Das Geld muss bis zum 31. Dezember 2026 auf dem 3a-Konto verbucht sein. Massgebend ist das Valutadatum. Viele Vorsorgestiftungen setzen dafür intern eine Frist um den 20. Dezember.

Können Ehepaare den Maximalbetrag zweimal einzahlen?

Ja, sofern beide ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen haben. Jede Person zahlt auf ihr eigenes Konto ein. Bei zwei Angestellten mit Pensionskasse sind das 2026 zusammen CHF 14’516 und 2027 CHF 14’746. Ein gemeinsames 3a-Konto gibt es nicht.

Kann ich ein verpasstes Jahr nachzahlen?

Seit 2026 ja, für Lücken ab dem Jahr 2025 und bis zu zehn Jahre rückwirkend. Voraussetzung ist unter anderem, dass der ordentliche Beitrag des laufenden Jahres vollständig einbezahlt ist. Pro Lückenjahr ist die Nachzahlung auf CHF 7’258 begrenzt, und eine Lücke lässt sich nur einmal schliessen.

Was passiert, wenn ich zu viel einzahle?

Der Betrag über der Limite ist nicht abzugsfähig und muss von der Vorsorgestiftung zurückerstattet werden. Wenn die Steuererklärung bereits eingereicht ist, kann eine Korrektur der Veranlagung nötig werden.

Wie hoch ist der Säule 3a Maximalbetrag 2027?

CHF 7’373 für Erwerbstätige mit Pensionskasse und 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’864, für Erwerbstätige ohne Pensionskasse. Der Bundesrat hat die Beträge am 2. Oktober 2026 festgelegt, sie gelten ab 1. Januar 2027.

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Quellen und Aktualität. Maximalbeträge 2026 und Herleitung: Bundesamt für Sozialversicherungen, Merkblatt zur Säule 3a, und Mitteilung des Eidgenössischen Finanzdepartements vom 17. November 2025. Nachträgliche Einkäufe: BSV, «Ihr Beitrag an die 3. Säule», sowie Art. 7a BVV 3. BVG-Eintrittsschwelle CHF 22’680 und oberer BVG-Grenzbetrag CHF 90’720: BSV, Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge 2026. Historische Beträge 2019 bis 2024: Systematische Rechtssammlung des Bundes. Alle Zahlen geprüft am 28. August 2026. Beträge 2027: Medienmitteilungen des Bundesrats vom 2. Oktober 2026 (AHV-Renten, Säule 3a, BVG-Eintrittsschwelle CHF 23’040) und vom 5. Oktober 2026 (Höchstabzüge Säule 3a im Steuerjahr 2027). Der obere BVG-Grenzbetrag von CHF 92’160 ist das Dreifache der maximalen AHV-Rente. Geprüft am 12. Oktober 2026. Diese Seite hatte eine Aktualisierung am Tag der Bekanntgabe versprochen; sie kam zehn Tage später.

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