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Die Schweiz besteuert Krypto freundlicher als fast jedes Nachbarland, und einfacher, als die meisten denken. Für eine Privatperson gelten drei Regeln: Kursgewinne sind steuerfrei, der Bestand zahlt Vermögenssteuer, und alles was du verdienst statt kaufst ist Einkommen. Diese Seite erklärt alle drei, sagt, wo die Ausnahme lauert, und verlinkt auf die Details.
Grundlagen: Arbeitspapier der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu Kryptowährungen und ICOs/ITOs, ESTV-Kursliste (ICTax) und Kreisschreiben Nr. 36 vom 27. Juli 2012. Geprüft am 12. August 2026. Die Vermögenssteuer ist kantonal und kommunal, die Sätze unterscheiden sich deshalb je nach Wohnort.
Die drei Regeln in je einem Satz
- Was du beim Verkauf gewinnst, bleibt dir.Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen sind nach Art. 16 Abs. 3 DBG steuerfrei, und die ESTV behandelt Kryptowährungen gleich wie andere bewegliche Vermögenswerte.
- Was du hältst, wird jährlich besteuert.Dein gesamter Krypto-Bestand gehört per 31. Dezember ins Wertschriften- und Guthabenverzeichnis und unterliegt der kantonalen Vermögenssteuer.
- Was du verdienst statt kaufst, ist Einkommen.Staking-Erträge, Mining, Lending-Zinsen und Airdrops sind im Jahr des Zuflusses steuerbares Einkommen, bewertet zum Kurs im Moment des Zuflusses.
Regel 1: Kursgewinne sind steuerfrei
Kaufst du Bitcoin für CHF 20’000 und verkaufen ihn für CHF 60’000, sind die CHF 40’000 kein steuerbares Einkommen. Das ist kein Krypto-Sonderrecht, sondern die allgemeine Schweizer Regel für Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen, und sie ist der Grund, weshalb die Schweiz im internationalen Vergleich so gut dasteht.
Die Kehrseite: Verluste kannst du ebenso wenig abziehen. Ein Jahr, in dem du 60% verlierst, senkt deine Steuerrechnung nicht. Es senkt nur die Vermögenssteuer im Folgejahr, weil weniger Vermögen da ist.
Die Einjahresfrist ist deutsch, nicht schweizerisch. In Deutschland waren private Veräusserungsgeschäfte mit Kryptowährungen nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei, weshalb die Frage «sind Kryptowährungen nach 1 Jahr steuerfrei» auch in Schweizer Suchergebnissen auftaucht. In der Schweiz gibt es keine solche Frist. Dein Kursgewinn ist ab dem ersten Tag steuerfrei, solange du als Privatanlegerin oder Privatanleger giltst. Die relevante Frage ist deshalb nicht, wie lange du hältst, sondern ob du noch privat handelst.
Regel 2: Der Bestand zahlt Vermögenssteuer
Krypto zählt zum beweglichen Kapitalvermögen. Es gehört damit in das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deiner Steuererklärung, mit dem Wert per 31. Dezember der Steuerperiode.
Woher der Wert kommt, ist geregelt. Die ESTV veröffentlicht in ihrer Kursliste (ICTax) Steuerwerte für die verbreiteten Kryptowährungen. Diese Kurse sind in der Regel die Schlusskurse des letzten Börsentages im Dezember, Quelle SIX Financial Information, und gelten nach Art. 14 und 17 Abs. 1 StHG als Steuerwert per 31. Dezember. Für einen Token ohne ESTV-Kurs gilt der Jahresendkurs jener Handelsplattform, über die du kaufst und verkaufst.
Die Vermögenssteuer fällt auch in einem schlechten Jahr an. Sie bemisst sich am Bestand, nicht am Gewinn. Wer am 31. Dezember CHF 100’000 in Coins hält, zahlt darauf Vermögenssteuer, unabhängig davon, ob der Kurs im Laufe des Jahres gestiegen oder gefallen ist. Wie hoch, hängt vom Kanton und der Gemeinde ab, nicht vom Bund.
Regel 3: Verdiente Coins sind Einkommen
Die Trennlinie ist einfach: Coins, die du kaufst, lösen keine Einkommenssteuer aus. Coins, die dir zufliessen, schon. Bewertet wird zum Kurs im Moment des Zuflusses, und dieser Betrag ist Einkommen in genau diesem Steuerjahr, auch wenn du die Coins nie verkaufst.
| Vorgang | Einkommenssteuer | Vermögenssteuer |
|---|---|---|
| Coins kaufen und halten | Nein | Ja, per 31. Dezember |
| Coins mit Gewinn verkaufen | Nein, steuerfreier Kapitalgewinn | Auf dem, was am Jahresende übrig ist |
| Staking-Erträge | Ja, im Jahr des Zuflusses | Ja |
| Mining | Ja, im Jahr des Zuflusses | Ja |
| Lending-Zinsen | Ja, im Jahr des Zuflusses | Ja |
| Airdrops | Ja, im Moment des Erhalts | Ja |
| Coin gegen Coin tauschen | Nein, sofern privat | Ja, auf dem Bestand am Jahresende |
Die Details, insbesondere die Frage, zu welchem Zeitpunkt genau ein Staking-Ertrag bewertet wird, stehen in Staking, Mining und Airdrops versteuern.
Die Ausnahme: gewerbsmässiger Handel
Die Steuerfreiheit von Regel 1 gilt für private Vermögensverwaltung. Wer sehr häufig handelt, mit Fremdkapital arbeitet oder vom Handel lebt, kann als gewerbsmässige Wertschriftenhändlerin oder gewerbsmässiger Wertschriftenhändler eingestuft werden. Dann werden die Gewinne zu Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, und es fallen zusätzlich AHV-Beiträge an.
Zwei verbreitete Irrtümer, beide teuer. Der erste: «Krypto wird erst bei der Auszahlung in Franken besteuert.» Das stimmt nicht. Die Vermögenssteuer fällt auf den Bestand an, ob du auszahlst oder nicht, und Staking-Erträge sind bei Zufluss steuerbar. Der zweite: «Viel handeln ist steuerlich egal, weil Kursgewinne ja steuerfrei sind.» Auch das stimmt nicht, denn genau das Handelsverhalten entscheidet darüber, ob die Steuerfreiheit überhaupt noch greift.
Das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV nennt fünf Kriterien, die kumulativ erfüllt sein müssen, damit gewerbsmässiger Handel von vornherein ausgeschlossen ist. Der Kanton Bern hält fest, dass die vertieften Kriterien dieses Kreisschreibens in Analogie auch für den Handel mit Kryptowährungen gelten. Welche fünf das sind und was sie im Krypto-Alltag bedeuten, steht in Gewerbsmässiger Handel: die fünf Kriterien.
So deklarierst du, und wo du weiterliest
Der praktische Teil ist weniger aufwendig, als er klingt: ein Auszug pro Plattform, ein Blick in die ESTV-Kursliste, ein Eintrag pro Coin.
| Wenn du das wissen willst | Lies weiter |
|---|---|
| Wie ich meine Coins konkret in die Steuererklärung eintrage | Krypto in der Steuererklärung: Schritt für Schritt |
| Was mit Staking, Mining, Lending, Airdrops und NFTs passiert | Staking, Mining und Airdrops versteuern |
| Ob ich als gewerbsmässige Händlerin oder Händler gelte | Gewerbsmässiger Handel: die fünf Kriterien |

Mehrere Börsen, Staking-Erträge oder ein Jahr, in dem du sehr viel gehandelt hast: Ab einem gewissen Punkt lohnt sich eine Fachperson mehr, als sie kostet. Ich arbeite mit Ynoves in Steinhausen/Zug, einem Schweizer Treuhandbüro, das auch auf Englisch berät.
Offenlegung. Ich kenne die Gründer von Ynoves persönlich und nutze ihre Dienstleistungen selbst. Meine Meinung bleibt meine eigene, und Leserinnen und Leser kommen vor Provisionen. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Steuerberatung.
Meine Regeln für Krypto und Steuern
- Sichere jeden Dezember einen Jahresendauszug.Pro Plattform eine Datei mit allen Beständen per 31. Dezember. Das ist die einzige Aufgabe, die zeitkritisch ist, denn rückwirkend bekommst du diese Daten oft nicht mehr.
- Bewahre die Kaufbelege auf.Für die Vermögenssteuer brauchst du sie nicht, für den Nachweis der Gestehungskosten im Streitfall schon. Die Beweislast dafür liegt bei dir.
- Deklariere vollständig, auch Kleinbeträge.Eine vergessene Position ist teurer als die Steuer darauf, weil sie eine Nachdeklaration und im schlechten Fall ein Nachsteuerverfahren auslöst.
- Prüf einmal im Jahr die fünf Kriterien.Nicht am 31. Dezember, sondern im Sommer, solange du dein Handelsverhalten noch ändern kannst.
- Hol dir Hilfe, bevor es kompliziert wird, nicht danach.Drei Jahre unsortierte Transaktionen aufzuarbeiten kostet ein Vielfaches dessen, was eine saubere erste Deklaration gekostet hätte.
Krypto-Steuern FAQ
Sind Kryptogewinne in der Schweiz steuerfrei?
Für Privatpersonen ja. Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen sind nach Art. 16 Abs. 3 DBG steuerfrei, und die ESTV behandelt Kryptowährungen gleich. Die Ausnahme ist gewerbsmässiger Handel: Wer die Kriterien des Kreisschreibens Nr. 36 nicht erfüllt, kann als selbstständig erwerbend eingestuft werden, und dann sind die Gewinne Einkommen.
Wie viel Steuern muss ich auf Krypto zahlen?
Auf den Kursgewinn nichts. Auf den Bestand per 31. Dezember zahlst du Vermögenssteuer, deren Satz kantonal und kommunal festgelegt wird und deshalb je nach Wohnort deutlich abweicht. Auf Staking-, Mining- und Lending-Erträge zahlst du Einkommenssteuer zu deinem normalen Satz.
Sind Kryptowährungen nach 1 Jahr steuerfrei?
Diese Frage stammt aus dem deutschen Steuerrecht. In der Schweiz gibt es keine Mindesthaltedauer: Ein privater Kursgewinn ist ab dem ersten Tag steuerfrei. Entscheidend ist nicht, wie lange du hältst, sondern ob dein Handelsverhalten noch als private Vermögensverwaltung gilt.
Werden Kryptogewinne erst bei der Auszahlung in Franken besteuert?
Nein, und das ist einer der teuersten Irrtümer in diesem Bereich. Die Vermögenssteuer fällt auf den Bestand an, ob du je in Franken auszahlst oder nicht. Staking- und Mining-Erträge sind im Moment des Zuflusses steuerbar, nicht beim späteren Verkauf.
Muss ich Krypto überhaupt deklarieren, wenn ich nichts verkauft habe?
Ja. Die Deklarationspflicht hängt am Besitz, nicht am Verkauf. Dein gesamter Bestand gehört per 31. Dezember ins Wertschriften- und Guthabenverzeichnis, auch wenn du im ganzen Jahr keine einzige Transaktion getätigt hast.
Was passiert, wenn ich Krypto in früheren Jahren nicht deklariert habe?
Sprich mit deinem Steueramt oder einer Fachperson, bevor das Amt auf dich zukommt. Die Kantone kennen die straflose Selbstanzeige, bei der Nachsteuern und Verzugszinsen anfallen, aber keine Busse. Wer wartet, bis nachgefragt wird, verliert diese Möglichkeit.
Vergleichen und auswählen
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Rechtsgrundlagen geprüft am 12. August 2026 gegen das ESTV-Arbeitspapier zu Kryptowährungen, die ESTV-Kursliste (ICTax) und das Kreisschreiben Nr. 36 vom 27. Juli 2012. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Steuerberatung. Die Vermögenssteuersätze sind kantonal und kommunal, prüf deinen Wohnsitzkanton.
- ESTV, Arbeitspapier Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (geprüft 12. Aug. 2026)
- ESTV, Kurslisten (ICTax), Dezember-Schlusskurse als Steuerwert per 31. Dezember, Art. 14 und 17 Abs. 1 StHG (geprüft 12. Aug. 2026)
- ESTV, Kreisschreiben Nr. 36 «Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel», 27. Juli 2012 (geprüft 12. Aug. 2026)
- TaxInfo Kanton Bern, Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel, Fassung 14.12.2023 (geprüft 12. Aug. 2026)
- Steuern in der Schweiz und Was ist Kryptowährung
