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Kaufen löst keine Einkommenssteuer aus, zufliessen schon. Das ist die ganze Logik hinter der Besteuerung von Staking, Mining, Lending und Airdrops in der Schweiz. Diese Seite geht jede Ertragsart einzeln durch, erklärt den Bewertungszeitpunkt, der in der Praxis am meisten Ärger macht, und sagt, was das für deine Unterlagen bedeutet.
Behandlung nach dem Arbeitspapier der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu Kryptowährungen und ICOs/ITOs, geprüft am 12. August 2026. Die kantonale Praxis zu einzelnen DeFi-Konstruktionen ist uneinheitlich, im Zweifel lohnt eine Anfrage beim Steueramt.
Die Trennlinie: gekauft oder zugeflossen
Coins, die du mit versteuertem Geld kaufst, sind ein Vermögensumschichtung und lösen keine Einkommenssteuer aus. Coins, die dir als Gegenleistung für etwas zufliessen, sind Einkommen. Diese Unterscheidung erklärt jede Regel auf dieser Seite.
Der zweite Punkt, der oft überrascht: Du musst nichts verkaufen, damit die Steuer anfällt. Ein Staking-Ertrag ist im Moment des Zuflusses steuerbares Einkommen, auch wenn er die nächsten fünf Jahre unangetastet in der Wallet liegt.
| Ertragsart | Behandlung | Bewertungszeitpunkt |
|---|---|---|
| Staking | Steuerbares Einkommen | Kurs im Moment, in dem der Ertrag dir gutgeschrieben wird |
| Mining | Steuerbares Einkommen. Je nach Umfang selbstständige Erwerbstätigkeit mit AHV-Pflicht | Kurs im Moment des Zuflusses |
| Lending-Zinsen | Steuerbares Einkommen, wie ein Zins | Kurs im Moment der Gutschrift |
| Airdrops | Steuerbares Einkommen, sofern ein Wert zufliesst | Kurs im Moment des Erhalts |
| Hard Fork | Umstritten und kantonal unterschiedlich, häufig wie ein Airdrop behandelt | Kurs bei Verfügbarkeit |
| NFT verkauft | Als Privatperson steuerfreier Kapitalgewinn, bei gewerbsmässigem Handel Einkommen | entfällt |
| NFT gehalten | Teil des steuerbaren Vermögens | Wert per 31. Dezember |
Der Bewertungszeitpunkt ist der schwierige Teil
Bei einem Bankzins ist das trivial: ein Betrag, ein Datum, ein Franken-Wert. Beim Staking bekommst du unter Umständen täglich oder sogar mehrmals täglich eine kleine Gutschrift, jede zu einem anderen Kurs. Steuerlich korrekt ist die Summe aller Zuflüsse, jeder zum Kurs seines eigenen Zeitpunkts.
Warum der Jahresendkurs hier nicht genügt. Für die Vermögenssteuer zählt der Kurs per 31. Dezember. Für die Einkommenssteuer zählt der Kurs beim Zufluss. Wer die Staking-Erträge eines Jahres einfach mit dem Dezemberkurs multipliziert, hat in einem Jahr mit stark steigendem Kurs zu viel deklariert und in einem fallenden Jahr zu wenig. Praktisch heisst das: Nimm den Ertragsreport der Plattform, der die Zuflüsse einzeln bewertet, statt selbst zu rechnen.
Zweimal erfasst ist nicht doppelt besteuert. Ein Staking-Ertrag erscheint als Einkommen im Jahr des Zuflusses und danach als Teil deines Vermögens. Das sind zwei verschiedene Steuern auf zwei verschiedene Dinge: die eine auf den Zufluss, die andere auf den Bestand. Genauso funktioniert es bei Lohn, der auf dem Sparkonto liegen bleibt.
Mining: ab wann es selbstständige Erwerbstätigkeit wird
Gelegentliches Mining mit dem eigenen Rechner ist Einkommen aus unselbstständiger Nebentätigkeit oder übriges Einkommen. Wer dagegen in Hardware investiert, Strom in nennenswertem Umfang bezieht und planmässig vorgeht, betreibt eine selbstständige Erwerbstätigkeit. Dann werden AHV-Beiträge fällig, dafür sind die Kosten für Hardware und Strom abziehbar.
Die Grenze verläuft nicht bei einem bestimmten Frankenbetrag, sondern über das Gesamtbild: Umfang, Planmässigkeit, Kapitaleinsatz und Wiederholung.

Mehrere Börsen, Staking-Erträge oder ein Jahr, in dem du sehr viel gehandelt hast: Ab einem gewissen Punkt lohnt sich eine Fachperson mehr, als sie kostet. Ich arbeite mit Ynoves in Steinhausen/Zug, einem Schweizer Treuhandbüro, das auch auf Englisch berät.
Offenlegung. Ich kenne die Gründer von Ynoves persönlich und nutze ihre Dienstleistungen selbst. Meine Meinung bleibt meine eigene, und Leserinnen und Leser kommen vor Provisionen. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Steuerberatung.
Was das für deine Unterlagen heisst
- Zieh den Ertragsreport, nicht nur den Kontoauszug.Die meisten Plattformen bieten einen separaten Report für Staking- und Lending-Erträge mit Datum und Franken-Wert pro Zufluss. Genau den brauchst du.
- Erfass Airdrops sofort, nicht rückwirkend.Ein Airdrop, der Monate später wertlos ist, war im Moment des Erhalts trotzdem steuerbar. Notier Datum und Wert, wenn er ankommt.
- Trenn Erträge von Käufen.In der Wallet sehen beide gleich aus. In der Steuererklärung gehören sie in verschiedene Rubriken.
- Frag bei exotischen Konstruktionen nach.Liquidity Mining, Yield Farming und Wrapped Token sind kantonal nicht einheitlich geregelt. Eine schriftliche Auskunft des Steueramts kostet nichts und beendet die Unsicherheit.
Wie du das Ergebnis konkret einträgst, steht in Krypto in der Steuererklärung: Schritt für Schritt. Den Gesamtüberblick gibt Krypto-Steuern in der Schweiz.
Staking, Mining und Airdrops: FAQ
Muss ich Staking-Erträge in der Schweiz versteuern?
Ja. Staking-Erträge sind steuerbares Einkommen im Jahr des Zuflusses, bewertet zum Kurs im Moment der Gutschrift. Ob du die Coins später verkaufst oder nicht, spielt dafür keine Rolle.
Wann genau wird ein Staking-Ertrag bewertet?
Im Moment des Zuflusses, also wenn die Gutschrift dir zusteht. Bei täglichen Gutschriften ist die korrekte Summe die aller einzelnen Zuflüsse zu ihrem jeweiligen Tageskurs, nicht der Jahresbestand zum Dezemberkurs.
Sind Airdrops steuerpflichtig?
Ja, sofern ein Wert zufliesst. Ein Airdrop gilt im Moment des Erhalts als Einkommen, bewertet zum damaligen Kurs. Dass der Token später an Wert verliert, ändert daran nichts.
Muss ich Mining als selbstständige Erwerbstätigkeit anmelden?
Das hängt vom Umfang ab. Gelegentliches Mining ist übriges Einkommen. Wer planmässig, mit erheblichem Kapitaleinsatz und wiederholt schürft, betreibt eine selbstständige Erwerbstätigkeit mit AHV-Pflicht, kann dafür aber Hardware und Strom abziehen.
Wie werden NFTs in der Schweiz besteuert?
Ein gehaltener NFT gehört zum steuerbaren Vermögen und wird per 31. Dezember bewertet. Der Gewinn aus dem Verkauf ist für Privatpersonen ein steuerfreier Kapitalgewinn, sofern kein gewerbsmässiger Handel vorliegt.
Kann ich die Verrechnungssteuer auf Krypto-Erträge zurückfordern?
Nein, weil gar keine erhoben wird. Auf Staking-, Lending- und Mining-Erträge fällt keine Verrechnungssteuer an. Das Feld bleibt in der Steuererklärung leer, und du musst den Ertrag selbst deklarieren.
Vergleichen und auswählen
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Behandlung geprüft am 12. August 2026 gegen das ESTV-Arbeitspapier zu Kryptowährungen und ICOs/ITOs. Die Praxis zu DeFi, Hard Forks und Wrapped Token ist kantonal uneinheitlich. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Steuerberatung.
- ESTV, Arbeitspapier Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (geprüft 12. Aug. 2026)
- ESTV, Kurslisten (ICTax), Dezember-Schlusskurse als Steuerwert per 31. Dezember, Art. 14 und 17 Abs. 1 StHG (geprüft 12. Aug. 2026)
- ESTV, Kreisschreiben Nr. 36 «Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel», 27. Juli 2012 (geprüft 12. Aug. 2026)
- TaxInfo Kanton Bern, Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel, Fassung 14.12.2023 (geprüft 12. Aug. 2026)
- Krypto-Steuern in der Schweiz und Krypto in der Steuererklärung
