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Die Steuerfreiheit privater Kursgewinne ist an eine Bedingung geknüpft: Du musst als Privatanlegerin oder Privatanleger gelten und nicht als gewerbsmässige Händlerin oder gewerbsmässiger Händler. Das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV nennt fünf Kriterien, die kumulativ erfüllt sein müssen, damit Gewerbsmässigkeit von vornherein ausgeschlossen ist. Hier stehen sie im Wortlaut, mit dem, was sie im Krypto-Alltag bedeuten.
Kriterien wörtlich aus dem Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV «Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel» vom 27. Juli 2012, Ziffer 3. Der Kanton Bern hält in TaxInfo (Fassung 14.12.2023) fest, dass die vertieften Indizien nach Ziffer 4 in Analogie auch auf den Handel mit Kryptowährungen anzuwenden sind. Geprüft am 12. August 2026.
Warum das wichtiger ist als jede andere Krypto-Steuerfrage
Alle anderen Fragen kosten dich ein paar hundert Franken Vermögenssteuer. Diese hier entscheidet darüber, ob ein Gewinn von CHF 100’000 steuerfrei bleibt oder als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit besteuert wird, samt AHV-Beiträgen. Die Beurteilung erfolgt zudem rückwirkend für die betreffende Steuerperiode, also zu einem Zeitpunkt, an dem du dein Verhalten nicht mehr ändern kannst.
Die fünf Kriterien der Vorprüfung
Die Steuerbehörden gehen laut Kreisschreiben in jedem Fall von privater Vermögensverwaltung und damit von steuerfreien Kapitalgewinnen aus, wenn diese fünf Punkte kumulativ erfüllt sind.
- Haltedauer mindestens sechs Monate.«Die Haltedauer der veräusserten Wertschriften beträgt mindestens 6 Monate.» Wer Coins regelmässig innerhalb von Tagen wieder verkauft, verletzt dieses Kriterium als erstes.
- Transaktionsvolumen höchstens das Fünffache.«Das Transaktionsvolumen (entspricht der Summe aller Kaufpreise und Verkaufserlöse) pro Kalenderjahr beträgt gesamthaft nicht mehr als das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode.» Käufe und Verkäufe werden addiert, nicht saldiert.
- Gewinne sind nicht dein Lebensunterhalt.«Das Erzielen von Kapitalgewinnen aus Wertschriftengeschäften bildet keine Notwendigkeit, um fehlende oder wegfallende Einkünfte zur Lebenshaltung zu ersetzen. Das ist regelmässig dann der Fall, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50% des Reineinkommens in der Steuerperiode betragen.»
- Keine Fremdfinanzierung.«Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren Vermögenserträge aus den Wertschriften (wie z.B. Zinsen, Dividenden, usw.) sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen.»
- Derivate nur zur Absicherung.«Der Kauf und Verkauf von Derivaten (insbesondere Optionen) beschränkt sich auf die Absicherung von eigenen Wertschriftenpositionen.»
Ein verletztes Kriterium bedeutet noch keine Gewerbsmässigkeit. Das Kreisschreiben sagt ausdrücklich, dass bei nicht kumulativ erfüllten Kriterien Gewerbsmässigkeit lediglich nicht mehr von vornherein ausgeschlossen werden kann. Danach wird nach den gesamten Umständen des Einzelfalls beurteilt. Umgekehrt gilt auch: Das Bundesgericht betrachtet das Kreisschreiben als Verwaltungsverordnung, die für Gerichte nicht verbindlich ist.
Was in der vertieften Beurteilung zählt
Sind die fünf Punkte nicht alle erfüllt, gewichtet das Kreisschreiben nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts so:
| Gewicht | Indiz | Krypto-Übersetzung |
|---|---|---|
| Im Vordergrund | Höhe des Transaktionsvolumens, Häufigkeit der Geschäfte und kurze Besitzdauer | Day-Trading und häufiges Umschichten zwischen Coins |
| Im Vordergrund | Einsatz erheblicher fremder Mittel | Margin, Hebel, Kredite. Das Kreisschreiben nennt Fremdmittel das stärkste Indiz überhaupt |
| Im Vordergrund | Einsatz von Derivaten über die Absicherung hinaus | Futures und Perpetuals zu Spekulationszwecken |
| Untergeordnet | Systematisches oder planmässiges Vorgehen | Bots, Strategien, Wiederanlage der Gewinne |
| Untergeordnet | Enger Zusammenhang mit dem Beruf und Einsatz von Fachkenntnissen | Wer beruflich in der Branche arbeitet |
Der Hebel ist die rote Linie. Von allen Indizien wiegt Fremdfinanzierung am schwersten, und das Kreisschreiben sagt das ausdrücklich. Wer auf einer Börse mit Margin handelt, verletzt Kriterium 4 und liefert zugleich das stärkste Einzelindiz für Gewerbsmässigkeit. Es ist ausserdem der Punkt, an dem eine Plattform dein gesamtes Verhalten protokolliert hat.
Die Folgen, wenn die Einstufung kippt
| Als Privatperson | Als gewerbsmässig Handelnde |
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Der einzige Trost: In einem Verlustjahr ist die Einstufung als gewerbsmässig günstiger, weil Verluste dann abziehbar sind. Darauf zu spekulieren ist allerdings kein Plan.

Mehrere Börsen, Staking-Erträge oder ein Jahr, in dem du sehr viel gehandelt hast: Ab einem gewissen Punkt lohnt sich eine Fachperson mehr, als sie kostet. Ich arbeite mit Ynoves in Steinhausen/Zug, einem Schweizer Treuhandbüro, das auch auf Englisch berät.
Offenlegung. Ich kenne die Gründer von Ynoves persönlich und nutze ihre Dienstleistungen selbst. Meine Meinung bleibt meine eigene, und Leserinnen und Leser kommen vor Provisionen. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Steuerberatung.
Der Überblick über alle drei Regeln steht in Krypto-Steuern in der Schweiz, die praktische Anleitung in Krypto in der Steuererklärung.
Gewerbsmässiger Handel: FAQ
Ab wann gelte ich als gewerbsmässiger Krypto-Händler?
Es gibt keine feste Grenze. Das Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV nennt fünf Kriterien, die kumulativ erfüllt sein müssen, damit Gewerbsmässigkeit ausgeschlossen ist: Haltedauer ab sechs Monaten, Transaktionsvolumen höchstens das Fünffache des Anfangsbestands, Kapitalgewinne unter 50% des Reineinkommens, keine Fremdfinanzierung und Derivate nur zur Absicherung.
Was passiert, wenn ich eines der fünf Kriterien verletze?
Dann ist Gewerbsmässigkeit nicht mehr von vornherein ausgeschlossen, aber auch nicht automatisch gegeben. Das Steueramt beurteilt danach die gesamten Umstände des Einzelfalls, wobei Transaktionsvolumen, Fremdfinanzierung und Derivateeinsatz im Vordergrund stehen.
Gilt das Kreisschreiben Nr. 36 überhaupt für Kryptowährungen?
Es wurde für Wertschriften geschrieben. Der Kanton Bern hält in seiner TaxInfo ausdrücklich fest, dass die vertieften Indizien nach Ziffer 4 in Analogie auch auf den Handel mit Kryptowährungen anzuwenden sind. Andere Kantone verfahren ähnlich.
Macht Margin-Handel mich automatisch zum gewerbsmässigen Händler?
Automatisch nicht, aber es ist das stärkste einzelne Indiz. Das Kreisschreiben bezeichnet den Einsatz fremder Mittel als stärkstes Indiz für gewerbsmässigen Wertschriftenhandel, und es verletzt zugleich eines der fünf Ausschlusskriterien.
Was kostet mich die Einstufung als gewerbsmässig?
Die Gewinne werden zu Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit und damit steuerbar, zusätzlich fallen AHV-Beiträge an. Im Gegenzug werden Verluste abzugsfähig, und du musst deine Geschäfte nachvollziehbar aufzeichnen.
Kann ich vorab eine verbindliche Auskunft bekommen?
Nur begrenzt. Das Kreisschreiben hält fest, dass die Veranlagungsbehörden nur in eindeutigen Fällen verbindliche Rechtsauskünfte zur Gewerbsmässigkeit geben können, weil sich Haltedauer und Anzahl Transaktionen im Voraus schlecht festlegen lassen.
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Die fünf Kriterien sind wörtlich dem Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV vom 27. Juli 2012, Ziffer 3, entnommen. Die Anwendung auf Kryptowährungen stützt sich auf TaxInfo des Kantons Bern, Fassung 14.12.2023. Geprüft am 12. August 2026. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Steuerberatung.
- ESTV, Arbeitspapier Kryptowährungen und Initial Coin/Token Offerings (geprüft 12. Aug. 2026)
- ESTV, Kurslisten (ICTax), Dezember-Schlusskurse als Steuerwert per 31. Dezember, Art. 14 und 17 Abs. 1 StHG (geprüft 12. Aug. 2026)
- ESTV, Kreisschreiben Nr. 36 «Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel», 27. Juli 2012 (geprüft 12. Aug. 2026)
- TaxInfo Kanton Bern, Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel, Fassung 14.12.2023 (geprüft 12. Aug. 2026)
- Krypto-Steuern in der Schweiz und Staking, Mining und Airdrops versteuern
